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Kostenreduzierungen für Marktteilnehmer

Ralph Koppitz

Fachartikel von Shanghai Linie Investment Consultancy (Linie)
Ralph Vigo Koppitz


Am 7. September 2022 instruierte der Staatsrat Chinas alle Provinzen und die dem Staatsrat unterstehenden Ministerien, die Transaktionskosten für Marktteilnehmer zu reduzieren. Dies erfolgte vor dem Hintergrund einer zunehmend angespannteren wirtschaftlichen Lage, verursacht vor allem durch Chinas Null-Covid-Politik.

Besonders die drei ersten Hauptaspekte des Zirkulars könnten bei entsprechender Umsetzung für die Wirtschaft relevant sein. 

1. Reduzierung von Marktzugangskosten
2. Standardisierung von Gebühren
3. Optimierung von Dienstleistungen
4. Stärkung von Aufsicht und Schutz von Rechten und Interessen
5. Standardisierung von Verwaltungsbefugnissen

Reduzierung von Marktzugangskosten
Bis Oktober 2022 soll die Umsetzung der sogenannten "Negativlisten" verbessert werden. Das bedeutet, dass hier noch bestehende versteckte Marktzugangsbeschränkungen beseitigt werden sollen. Explizit nennt der Staatsrat dabei auch ausländische Investitionen sowie die Einführung einer Negativliste für den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen. Ein weiterer Aspekt betrifft Industrieprodukte. Hier sollen Pilotprojekte für Selbstinspektion und Selbstzertifizierung starten, unnötige Lizenzen eliminiert werden.

Bis Ende 2022 soll u. a. die Formulierung von Standards für die Qualitäts- und Kreditbewertung von Produktionsunternehmen abgeschlossen sein. Angestrebt wird auch eine "echte Standarisierung" des öffentlichen Beschaffungswesens. Vor Ende Oktober 2022 soll etwa die Online-Abwicklung von Bieterverfahren im Bereich des Maschinenbaus erfolgen sowie die gegenseitige Anerkennung digitaler Zertifikate im Bereich der Ausschreibung und des Bietens über Regionen und Plattformen hinweg. Dazu zählt das Anwenden elektronischer Geschäftslizenzen und die Online-Unterzeichnung von Verträgen. Gesetzeswidrige Datenbanken zur Vorauswahl von Lieferanten oder von 
Banken als Garanten sind zu eliminieren. Die Registrierung und Deregistrierung von Marktteilnehmern, insbesondere auch ausländisch investierter, ist bis Ende 2022 zu vereinfachen und die Möglichkeit der Online-Abwicklung 
gerade auch regional zu fördern. 

Standardisierung von Gebühren
Dieser Aspekt betrifft zunächst staatliche Gebühren und Bußgelder: zu eliminieren sind dabei Zwangsumlagen, übermäßige Steuererhebungen, illegale bestehende oder zu hohe oder unangemessene Bußgelder. Ausdrücklich verboten sind außerdem "Gewinnerzielungsabsichten" der Behörden. Bis Ende 2022 sind entsprechende Korrekturen abzuschließen. Auch die Preisüberwachung kommunaler öffentlicher Dienstleistungen wie Wasser, Strom,  Gas, Wärme, Kommunikation wird gestärkt. Finanzdienstleistungsentgelte, wie Bankgebühren sind stärker zu überwachen und zu regulieren. Kleine und Kleinstunternehmen sollen bevorzugt Vorzugsgebühren oder Gebührenerlasse nutzen können. Auch die von Branchenverbänden und Handelskammern erhobenen Gebühren sind zu "bereinigen". Entgelte für Logistikdienstleistungen sind zu überwachen und Fracht- sowie andere Raten ggfs. zu senken.

Optimierung von Dienstleistungen
Dieser Aspekt betrifft Online- und Offline-Services der Regierungsstellen, etwa im Bereich der Unternehmensgründung und -löschung, der Immobilienregistrierung und bei der Genehmigung von Investitions- und Bautätigkeiten. Bis Ende 2022 ist die Vernetzung und Informationsaustausch für technische Bauprojekte in verschiedenen Regionen und dem kommunalen öffentlichen Dienstleistungssystem zu realisieren und die Qualität der Wasser-, Strom-, Gas- und Wärmezugangsdienste zu verbessern. Regionen sind beim Aufbau einer One-Stop-Service-Plattform für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel zu unterstützen. Optimierungen und papierlose Prozesse bei Steuernachlässen und -rückerstattungen zielen darauf ab, bis Ende 2022 mindestens 95% der Steuerdienstleistungen online durchzuführen. Auch Vermittleragenturen werden stärker unter die Lupe genommen: Die Gebühren von an Umweltprüfungen, Bieterverfahren, staatlicher Beschaffung, Eigentumsrechtstransaktionen oder Finanzierungsbewertungen beteiligter Vermittler sollen standardisiert werden.

Die vom Staatsrat vorgegebene Zielrichtung ist in vielerlei Hinsicht als positiv zu bewerten. In welchem Umfang und in welcher Geschwindigkeit sie aber gerade auch kommunal umgesetzt werden wird, bleibt aber auch angesichts der derzeit angespannten Haushaltslage abzuwarten.


Ansprechpartner:
Ralph Vigo Koppitz
Rechtsanwalt; Potsdam
ralph.koppitz@linie.cn
In Kooperation mit Shanghai Linie Investment Consultancy