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Vergleich: chinesischer Standardvertrag + EU-DSGVO-Standardvertragsklauseln - Implikationen für den Datenaustausch
28 Jun

Vergleich: chinesischer Standardvertrag + EU-DSGVO-Standardvertragsklauseln - Implikationen für den Datenaustausch


Webinar in Zusammenarbeit mit dem CNBW-Arbeitskreis Legal & Tax
Rechtsvergleich des chinesischen Standardvertrages und der EU-DSGVO- Standardvertragsklauseln - 
Implikationen für den Datenaustausch zwischen Unternehmen in China und der EU
28. Juni 2023; 8:30 - 10:00 Uhr
Online
Veranstalter:
CNBW-Arbeitskreis Legal & Tax in Kooperation mit Burkardt & Partner (CNBW-Mitglied)


                Anmeldungen (offen auch für Nicht-Mitglieder des CNBW): hier


Thematik: Am 1. Juni 2023, fast zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der EU-DSGVO Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer, treten in China die Maßnahmen zum Standardvertrag für die grenzüberschreitende Datenübermittlung personenbezogener Daten ("Maßnahmen") in Kraft. Dann dürfen Verarbeiter Namen, Geburtsdatum, Kontonummer und andere personenbezogene Daten u. a. auf Basis eines mit dem Datenempfänger im Ausland abgeschlossenen Standartvertrages ins Ausland übermitteln.

Obwohl die Inhalte des chinesischen Standardvertrags und der EU-Standardvertragsklauseln auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, weisen die Klauseln wichtige Unterschiede auf. Die sollten Verarbeiter personenbezogener Daten kennen, da es in der Praxis zu Konflikten und kontroverser Anwendung kommen kann.

Für in China tätige Tochterunternehmen, die personenbezogene Daten an ihre Mutterhäuser in der EU übermitteln wollen bzw. für Geschäftspartner in der EU, die personenbezogene Daten nach China übermitteln, stellt sich nun die Frage, ob bzw. inwieweit der chinesische Standardvertrag und die EU-Standardvertragsklauseln gleichzeitig abgeschlossen werden können und welche Folgen sich daraus ergeben.

Im Rahmen unseres Webinars stellen Rainer Burkardt (Head of Practice bei Burkardt & Partner Rechtsanwälte in Shanghai), und Jürgen Recha (Geschäftsführer der interev GmbH (Hannover), die wichtigsten Unterschiede zwischen dem chinesischen Standardvertrag und der EU-Standardvertragsklauseln dar und zeigen rechtliche Lösungen für einen Datentransfer zwischen China und der EU auf, der sowohl den Anforderungen des chinesischen Standardvertrages als auch denen der EU-Standardvertragsklauseln gerecht wird.

Empfehlung zur Vorbereitung:
"Das neue chinesische Datenschutzrecht und die europäische DSGVO im Rechtsvergleich"  
(ab Seite 350)

"Maßnahmen zum Standardvertrag für grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten – Voraussetzungen für die Datenübermittlung aus China"

Reiner Burkardt2

Rainer Burkardt


Jürgen Recha1

Jürgen Recha


Zum CNBW-Arbeitskreis Legal & Tax: hier