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Am Schiedsgerichtshof Handelsstreitigkeiten schnell, digital und vertraulich beilegen


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Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat den Schiedsgerichtshof (SGH; Berlin) eingerichtet, um in Handelsstreitigkeiten verbindliche Entscheidungen zu treffen. Schiedsverfahren sind Gerichtsverfahren vor staatlichen Gerichten gleichgestellt, werden jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Die Schiedsordnung des SGH legt Wert auf effiziente, kostengünstige und vollständig digitale Verfahren. Ob national oder international, die SGH steht allen Unternehmen offen. Schiedsverfahren können direkt online über die SGH-Website eingeleitet werden.

Die SGH bündelt die Schiedsgerichtstätigkeiten aller 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland und ist kraft Gesetzes gemäß dem deutschen Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) errichtet.

Vorteile: 
Flexibilität
Vertraulichkeit
Effizienz
Kostenkontrolle
internationale Durchsetzbarkeit
Qualitätssicherung
vollständig digitalisierter Prozess
Unterstützung von IHKs und AHKs

Für wen ist ein Schiedsverfahren bei SGH geeignet? 
Unternehmen, die in Streitigkeiten aus Verkaufs-, Liefer- oder Bau-/Werkverträgen (national und international) verwickelt sind
KMU, große Industrieunternehmen
i
nternationale Unternehmen und Joint Ventures
g
roß angelegte, projektbezogene Verträge (z. B. Anlagenbau, Infrastruktur, IT)
Unternehmen, die sich mit technisch oder wirtschaftlich komplexen Fragestellungen befassen
technologie-orientierte und innovationsfokussierte Unternehmen mit hohen Anforderungen an Vertraulichkeit und Know-how-Schutz.

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