Am Schiedsgerichtshof Handelsstreitigkeiten schnell, digital und vertraulich beilegen

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat den Schiedsgerichtshof (SGH; Berlin) eingerichtet, um in Handelsstreitigkeiten verbindliche Entscheidungen zu treffen. Schiedsverfahren sind Gerichtsverfahren vor staatlichen Gerichten gleichgestellt, werden jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Die Schiedsordnung des SGH legt Wert auf effiziente, kostengünstige und vollständig digitale Verfahren. Ob national oder international, die SGH steht allen Unternehmen offen. Schiedsverfahren können direkt online über die SGH-Website eingeleitet werden.
Die SGH bündelt die Schiedsgerichtstätigkeiten aller 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland und ist kraft Gesetzes gemäß dem deutschen Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) errichtet.
Vorteile:
. Flexibilität
. Vertraulichkeit
. Effizienz
. Kostenkontrolle
. internationale Durchsetzbarkeit
. Qualitätssicherung
. vollständig digitalisierter Prozess
. Unterstützung von IHKs und AHKs
Für wen ist ein Schiedsverfahren bei SGH geeignet?
. Unternehmen, die in Streitigkeiten aus Verkaufs-, Liefer- oder Bau-/Werkverträgen (national und international) verwickelt sind
. KMU, große Industrieunternehmen
. internationale Unternehmen und Joint Ventures
. groß angelegte, projektbezogene Verträge (z. B. Anlagenbau, Infrastruktur, IT)
. Unternehmen, die sich mit technisch oder wirtschaftlich komplexen Fragestellungen befassen
. technologie-orientierte und innovationsfokussierte Unternehmen mit hohen Anforderungen an Vertraulichkeit und Know-how-Schutz.
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