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Arbeitsrecht in Bewegung: China verschärft die Spielregeln


Wiendieck Sebastian

Artikel von RA Sebastian Wiendieck
Rödl & Partner (Shanghai), Partner
CNBW-Mitglied


Seit dem 1. September 2025 gilt in China die neue Interpretation (II) des Obersten Volksgerichts zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Sie bringt mehr Klarheit und erhöht zugleich den Druck auf Arbeitgeber. Besonders für deutsche Mittelständler in China bedeutet das: Wer nicht vorbereitet ist, riskiert teure Nachzahlungen, ungewollte Dauerverträge oder unwirksame Wettbewerbsverbote.

Sozialversicherung: Das größte Haftungsrisiko
Eines der brisantesten Themen betrifft die Sozialversicherung. Das Gericht stellt klar, dass jede Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Beiträge nicht oder nur teilweise zu zahlen, ist unwirksam. Ein Mittelständler, der über Jahre zu wenig einzahlte, wurde kürzlich von den Behörden mit Millionenforderungen, Strafen und Entschädigungsansprüchen konfrontiert. Arbeitnehmer dürfen in solchen Fällen den Vertrag sofort kündigen - und zusätzlich Schadensersatz verlangen. Selbst wenn Arbeitgeber nachträglich einzahlen, bleibt das Risiko, bereits gezahlte Entschädigungen wieder einklagen zu müssen.
Fazit: Wer seine Sozialversicherungsprozesse nicht im Griff hat, sitzt auf einer tickenden Zeitbombe.

Wettbewerbsverbote: Nur noch mit Augenmaß
Auch Wettbewerbsverbots-Klauseln stehen im Fokus. Sie sind nach wie vor während und für bis zu 24 Monate nach Vertragsende zulässig, doch das Gericht schränkt sie deutlich ein: 

unwirksam, wenn der Mitarbeiter keinen Zugang zu den relevanten Geschäftsgeheimnissen hatte.
angemessene Reichweite: zu weit gefasste regionale oder sachliche Verbote werden gekippt.

Weitere wichtige Punkte, die unbedingt zu beachten sind:
Verträge, Wiedereinstellung nach Kündigung, Lohnfortzahlung, Fristenfalle, Mehrfachanstellungen und Unterlieferanten etc.

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Kontakt:
Sebastian Wiendieck
+86 21 6163 5329
sebastian.wiendieck@roedl.com