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China kontrolliert Export von Seltenen Erden


Informationen der IHK Region Stuttgart

Seit April 2025 werden deutsche Importeure von Seltenen Erden und Seltene-Erden-Magnete mit Endverbleibserklärungen aus China konfrontiert. Was steckt dahinter?
Seit April 2025 werden deutsche Importeure von Seltenen Erden und Seltene-Erden-Magnete mit Endverbleibserklärungen aus China konfrontiert. Was steckt dahinter?China hat Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte Rohstoffe, unter anderem Seltene Erden und Seltene-Erden-Magnete, in Kraft gesetzt - als Reaktion auf US-Exportkontrollbeschränkungen für Halbleiter sowie US-Strafzölle. Hierzu hat China die fraglichen Rohstoffe als Dual-Use-Güter klassifiziert. Um diese aus China ausführen zu können, sind Ausfuhrgenehmigungen erforderlich, zu beantragen von den chinesischen Exporteuren. Zu den Dokumenten, die für eine Ausfuhrgenehmigung vorzulegen sind, zählen auch Endverbleibserklärungen der Kunden.

Das Genehmigungsverfahren läuft in zwei Stufen: Zunächst in der jeweiligen Provinz des Lieferanten und danach über das chinesische Wirtschaftsministerium (MOFCOM).

Zu den Dokumenten, die der chinesische Lieferant vorlegen muss, um eine Exportgenehmigung zu beantragen, zählen Endverbleibserklärungen (EVE) der Unternehmen, die die kontrollierten Rohstoffe aus China beziehen. Die Endverbleibserklärungen unterscheiden sich je nach Provinz. Oft wird darin eine Weitergabe an das US(-Militär) ausgeschlossen. Bei falschen Angaben zum Endverbleib sind Strafmaßnahmen vorgesehen, unter anderem der Ausschluss aus dem Handel mit diesen Rohstoffen.

Genehmigungen sollen innerhalb von 45 Tagen vorliegen, so das Ziel des in China zuständigen Wirtschaftsministeriums MOFCOM. Allerdings ist von längeren Zeiten auszugehen.

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