Erneute Verschärfung und Ausweitung der chinesischen Exportkontrollen
Deutsche Rohstoffagentur - DERA
3. Juli 2026
Am 29. Juni nahm das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) mit sofortiger Wirkung weitere 20 japanische Unternehmen in die Exportkontrollliste auf und setzte zugleich 20 weitere Unternehmen auf eine Beobachtungsliste. Die Maßnahmen schließen an die bereits am 24. Februar 2026 erlassenen Exportkontrollmaßnahmen an, mit denen ebenfalls jeweils 20 japanische Unternehmen auf die Exportkontroll- bzw. Beobachtungsliste gesetzt worden waren. Damit umfasst die chinesische Exportkontrollliste inzwischen insgesamt 40 japanische Unternehmen; weitere 40 Unternehmen stehen auf der Beobachtungsliste.
Unternehmen auf der Exportkontrollliste dürfen grundsätzlich keine Dual-Use-Güter aus China beziehen. Darüber hinaus dürfen auch ausländische Unternehmen den gelisteten Unternehmen keine Dual-Use-Güter chinesischen Ursprungs liefern oder weitergeben. Bereits laufende Lieferungen sind einzustellen, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Für Unternehmen auf der Beobachtungsliste gelten verschärfte exportkontrollrechtliche Anforderungen. Chinesische Exporteure können für Lieferungen an diese Unternehmen weder allgemeine Lizenzen noch vereinfachte Registrierungsverfahren in Anspruch nehmen. Stattdessen werden Endverwender und Endverwendung einer vertieften Prüfung unterzogen. Lieferungen, bei denen ein militärischer Endverwender oder eine militärische Endverwendung nicht ausgeschlossen werden kann, dürften in der Regel keine Ausfuhrgenehmigung erhalten.
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