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Gemeinsame Steuerprüfungen durch acht chinesische Behörden


Artikel von CNBW-Mitglied Rödl & Partner, China

Cheng Qing

Qing Cheng, Partner


Die chinesischen Steuerbehörden haben kürzlich eine neue Initiative zur Bekämpfung von Steuerdelikten angekündigt. Die staatliche Steuerverwaltung arbeitet dabei mit sieben weiteren Behörden zusammen, um gegen Steuerdelikte streng vorzugehen:  Ministerium für öffentliche Sicherheit, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bankensektor, Zoll, staatliche Marktregulierungsbehörde, staatliche Devisenverwaltung.

Die Zusammenarbeit der Behörden basiert auf drei Eckpfeilern:

(1) Umfassender Datenaustausch

Der Kern des Golden Tax Phase IV liegt in der "digitalisierten Besteuerung", die eine vollständige Integration von Informationen aus verschiedenen Bereichen wie Steuern, Banken, Zoll, Marktregulierung und Devisenkontrolle ermöglicht. Im Golden Tax IV-System werden Informationen wie Rechnungen, Zahlungseingänge, Überweisungen, Sozialversicherungsdaten von Mitarbeitern und Kapitalveränderungen miteinander abgeglichen. Sollten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, kann das System automatisch Prüfhinweise auslösen.

(2) Abgestimmte Verwaltungsmaßnahmen
Die beteiligten Institutionen verfolgen eine abgestimmte Vorgehensweise, die administrative Überprüfungen, strafrechtliche Ermittlungen, juristische Verfahren, Vermögenssicherungsmaßnahmen und devisenrechtliche Kontrollen umfasst. Die Ermittlungen können sich dabei über unmittelbar beteiligte Unternehmen hinaus auch auf deren Geschäftspartner und unterstützende Dienstleister erstrecken.

(3) Schwarze Liste und gemeinsame Strafmaßnahmen
Unternehmen, die aufgrund von Verstößen auf eine schwarze Liste gesetzt werden, sehen sich mit Strafmaßnahmen aller beteiligten Behörden konfrontiert. Mögliche Maßnahmen können Beschränkungen bei der Kreditaufnahme, der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, Konsumbeschränkungen für verantwortliche Personen und auch strengere Grenzkontrollen umfassen.

Im Fokus:
Neun Unternehmenskategorien, die einer besonderen Überwachung unterliegen
.  Unternehmen mit anhaltenden Verlusten
.  Unternehmen mit ungewöhnlichen Lagerbeständen
.  Unternehmen im Grenzbereich von Steuervergünstigungen
.  Briefkastenfirmen
.  Einzelunternehmen mit kurzer Aktivitätsdauer
.  Unternehmen mit auffälligen Exportsteuerrückerstattungen
.  Unternehmen mit unplausiblen Ertrags-Kosten-Relationen
.  Unternehmen mit inkonsistenten Einkaufs- und Verkaufsdaten
.  Unternehmen mit auffälligen Jahresabschlüssen

Fazit
Vor dem Hintergrund der Initiative des Golden Tax Phase IV-Systems, die eine "digitalisierte Besteuerung" und eine intensivierte behördliche Zusammenarbeit fördert, ist die Einhaltung steuerlicher Compliance-Vorschriften von entscheidender Bedeutung. Unternehmen, die den genannten Kategorien entsprechen, wird empfohlen, umgehende Selbstprüfungen durchzuführen, um potenzielle Steuerunregelmäßigkeiten oder -fehler umgehend zu identifizieren und gegebenenfalls Korrekturen einzuleiten. Auf diese Weise können die Steuerrisiken und die sich daraus ergebenden Steuerverbindlichkeiten reduziert werden. Proaktive Maßnahmen sind der beste Weg, um Risiken in diesen Bereichen zu minimieren.

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Weitere Infos:
Qing Cheng
+86 21 6163 5222
Anfrage: hier