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Verbot von Kettenarbeitsverträgen nun auch in Shanghai? Was Arbeitgeber wissen müssen


Burkardt Und Partner Ondrej Zapletal Beschn

Artikel von
Ondrej Zapletal
Rechtsanwälte Burkardt & Partner, Shanghai (CNBW-Mitglied)


Verbot von Kettenarbeitsverträgen nun auch in Shanghai?
Was Arbeitgeber dazu wissen müssen

Viele Unternehmen mit Tochtergesellschaften in China sind überrascht, wie "arbeitgeberunfreundlich" das Arbeitsrecht in der VR China ist. Dies ist insbesondere beim Kündigungsschutz der Fall, welcher beispielsweise - anders als das deutsche Arbeitsrecht - keine sogenannte "ordentliche Kündigung", d.h. eine Kündigung ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist, zulässt. Allerdings kennt das chinesische Arbeitsrecht das Verbot von sogenannten "Kettenarbeitsverträgen".

Durch die am 1. Januar 2025 in Kraft getretene "Auswahl von Meinungen zu schwierigen Fragen der Anwendung des Arbeitsrechts" ("Meinungen") des Obersten Volksgerichtes in Shanghai könnte sich diese für Arbeitgeber vorteilhafte Rechtspraxis in Shanghai nun ändern. In den Meinungen legt das Oberste Volksgericht Shanghais u.a. die herrschende Meinung neu dar, mit der Folge, dass der Arbeitgeber einen (dritten) Arbeitsvertrag mit unbestimmter Dauer abschließen muss, wenn dies der Mitarbeiter vorschlägt, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber willig ist, den Vertrag zu erneuern ...

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Kontakt:
Ondrej Zapletal
Mail: o.zapletal@BKTlegal.com
+86 (21) 6321 0088
https://bktlegal.com