China: Steuerbefreiung für Dividenden ausländischer Privatpersonen abgeschafft

Artikel von CNBW-Mitglied Rödl
Frances GU
Am 1. September 2026 hat China eine Bekanntmachung herausgegeben, nach der Dividenden, die ausländische Privatpersonen von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in China erhalten, mit sofortiger Wirkung nicht mehr steuerbefreit sind. Solche Dividenden unterliegen nun der chinesischen Individualeinkommensteuer in Höhe von 20 Prozent. Damit ist die IIT-Behandlung von Dividendeneinkünften für ausländische und chinesische Personen vereinheitlicht.
Tatsächlich kam die Abschaffung dieser Steuerbefreiung nicht überraschend. Bereits im Jahr 2013 forderte der chinesische Staatsrat in der Bekanntmachung über die Vertiefung der Reform des Einkommensverteilungssystems (Guo Fa [2013] Nr. 6) ausdrücklich "die Abschaffung von Steueranreizen wie der IIT-Befreiung auf Dividenden, die ausländische Personen von Unternehmen mit ausländischer Investition erhalten". 13 Jahre später ist diese Änderung der steuerlichen Regelung endlich in Kraft getreten, um eine gerechtere Verteilung der IIT-Belastung weiter zu verwirklichen.
Nach den neuen Vorschriften gibt es drei Wege für die Erklärung und Entrichtung der IIT für Dividendeneinkünfte der ausländischen Personen ...
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