Alle News

  • Start
  • Alle News
  • Reinvestitionen durch ausländische Investoren in China – echte Steuererleichterung

Reinvestitionen durch ausländische Investoren in China – echte Steuererleichterung


Reiner Burkardt2 

Artikel von
Rainer Burkardt
Rechtsanwälte Burkardt & Partner, Shanghai (CNBW-Mitglied)


Reinvestitionen durch ausländische Investoren in China -
echte Steuererleichterung statt bloßer Steueraufschub
Durch die Bekanntmachung [2025] Nr. 2 über die steuerliche Anrechnung für Direktinvestitionen ausländischer Investoren mittels ausgeschütteter Gewinne ("Bekanntmachung") vom 27. Juni 2025 wird eine Steuerpräferenzpolitik eingeführt, die ausländische Investoren dazu anregen soll, Gewinne, die deren Tochtergesellschaften in China erwirtschaftet haben, in China zu reinvestieren, anstatt diese ins Ausland auszuschütten.

Nach der Bekanntmachung werden ausländischen Investoren, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2028 die Gewinne deren Tochtergesellschaften in China für eine "qualifizierte Investition" in China wiederverwenden, eine Steuergutschrift in Höhe von 10% des reinvestierten Betrages auf die zu zahlende Quellensteuer angerechnet.

Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen wirkt die Bekanntmachung nicht nur Steuer aufschiebend, sondern bewirkt einen echten Steuererlass, der zu Steuereinsparungen führt.

Mehr lesen Sie hier ...


Kontakt:
Rainer Burkardt
Mail: info@bktlegal.com 
+86 (21) 6321 0088
https://bktlegal.com