China verabschiedet Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Auch: Seminar, 26.10.2021)
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China verabschiedet Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten
Etwa ein Jahr nach der Veröffentlichung des ersten Gesetzentwurfs verabschiedete der Nationale Volkskongress der Volksrepublik China am 20. August 2021 das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Personal Information Protection Law - „PIPL“).
Rechtsanwalt Rainer Burkardt (Shanghai) erläutert die Auswirkungen für Unternehmen.
Mit dem PIPL tritt Chinas erstes umfassendes Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten am 1. November 2021 in Kraft. Zusammen mit dem Cybersicherheitsgesetz, dem - ebenfalls neuen - Datensicherheitsgesetz und dem 4. Buch des Zivilgesetzbuches bildet das PIPL somit den Schlussstein für einen umfassenden Datenschutz in China.
Vergleichbar mit der Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") der Europäischen Union legt das PIPL sowohl Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten als auch Grundsätze und gesetzliche Standards für den Schutz personenbezogener Daten fest.
Nur bei Vorliegen einer der im PIPL vorgesehenen Gründe und nach den Prinzipien der Offenheit und Transparenz dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Datenverarbeitung ist auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß zu beschränken. Um den Schutz von personenbezogenen Daten sicherzustellen, sind Unternehmen verpflichtet, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen und die Verantwortlichkeiten innerhalb eines Unternehmens klar zu benennen. Das im PIPL verankerten Datenlokalisierungsprinzip schreibt vor, personenbezogene Daten innerhalb Chinas zu speichern, sofern die Menge der verarbeiteten Daten einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.
Das PIPL wirkt zudem – wie auch die DSGVO – grenzüberschreitend und betrifft daher nicht nur Unternehmen innerhalb Chinas, sondern auch ausländische Unternehmen, welche personenbezogene Daten von natürlichen Personen in China verarbeiten. Daher sollten sich auch solche Unternehmen mit den neuen gesetzlichen Anforderungen auseinandersetzen.
Bei einem Verstoß gegen das PIPL drohen Bußgelder von bis zu 50 Mio. RMB (ca. 6,5 Mio. EUR) bzw. 5% des Vorjahresumsatzes und Verwaltungsmaßnahmen, einschließlich der Beschlagnahme der rechtswidrig erlangten Einnahmen oder des Verbots der Geschäftstätigkeit. Auch eine zivil- und strafrechtliche Haftung ist möglich. Die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Personen können zusätzlich mit einem Bußgeld von bis zu 1 Mio. RMB (ca. 130.000 Euro) belegt werden.
Zwar weist das PIPL starke Ähnlichkeiten mit der DSGVO auf, jedoch reicht es nicht aus, die bereits getroffenen Maßnahmen einfach auf das PIPL zu übertragen!
CNBW-Seminar zum Thema:
26. Oktober 2021 (8:30-10:00 Uhr, MEZ), kostenlos
Im Online-Seminar von CNBW und Kanzlei Burkardt & Partner erfahren Sie, welche Maßnahmen in Sachen Datenschutz erforderlich sind.
Referenten:
Rainer Burkardt (Burkardt & Partner Rechstanwälte; Shanghai)
Jürgen Recha (interev GmbH; Langenhagen)
Teilnehmerzahl: max. 25
Die Veranstaltung richtet sich bevorzugt an Unternehmen. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir Anwaltskollegen und Datenschutzberater, von der Teilnahme abzusehen.
Registrierung: hier
Fragen zur Einhaltung des Datenschutzrechts in China können Sie schon vorher stellen.
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