Alle News

  • Start
  • Alle News
  • Chinesisches Mehrwertsteuergesetz seit Januar in Kraft - Welche Änderungen sind zu beachten?

Chinesisches Mehrwertsteuergesetz seit Januar in Kraft - Welche Änderungen sind zu beachten?


Roedl Neu

Artikel von CNBW-Mitglied Rödl


Das neue chinesische Mehrwertsteuergesetz ist seit am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Definition steuerpflichtiger Transaktionen innerhalb China ist neu festgelegt.
Die Details zum Vorsteuerabzug sind präzisiert.
Erstmals gibt es eine allgemeine Vorschrift zur Bekämpfung der Steuerumgehung. 

Definition der steuerpflichtigen Transaktionen
Im Rahmen der neuen Mehrwertsteuergesetzgebung wurde der Anwendungsbereich der mehrwertsteuerpflichtigen Transaktionen wesentlich geändert. Die steuerpflichtigen Transaktionen für den Verkauf von Dienstleistungen und immateriellen Vermögenswerten sind neu definiert. Statt "entweder der Verkäufer oder der Käufer ansässig in China" gilt nun "die Dienstleistungen oder immateriellen Vermögenswerte innerhalb des Hoheitsgebiets Chinas verbraucht werden oder bei denen der Verkäufer ein inländisches Unternehmen oder eine natürliche Person ist". Diese Änderung steht im Einklang mit den globalen Standards zur Zuordnung von Mehrwertsteuereinnahmen an den Ort des Endverbrauchs. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung verhindert und die unterschiedlichen Interpretationen von "Verbrauch innerhalb Chinas" beseitigt.

Im Zusammenhang mit nicht-steuerpflichtigen Transaktionen, bei denen chinesische Unternehmen oder Personen im Ausland gekaufte Dienstleistungen im Ausland vor Ort verbrauchen müssen, wird es so sichergestellt, dass die mehrwertsteuerliche Kette vollständig im Ausland durchläuft.

Laut der Durchführungsbestimmungen ist es zu bemerken, dass die Dienstleistungen oder immateriellen Vermögenswerten, die von ausländischen Unternehmen an andere ausländische Unternehmen verkauft werden und in direktem Zusammenhang mit inländischen Waren usw. stehen, als steuerpflichtige Transaktionen für Verbrauch innerhalb Chinas angesehen werden und der chinesischen Mehrwertsteuer unterliegen. Die Definition des Begriffs "in direktem Zusammenhang" muss jedoch durch spätere Vorschriften noch präzisiert werden.

Steuersätze
Gemäß dem neuen Mehrwertsteuergesetz bleiben die drei Steuersätze von 13%, 9% und 6% bestehen. Zudem wird festgelegt, dass der Abgabensatz für die Berechnung der Mehrwertsteuerzahlung nach der vereinfachten Steuermethode 3% beträgt. Die Frage, ob der aktuelle Abgabensatz von 5% nach der vereinfachten Steuermethode und die Besteuerungsmethode auf Differenzbasis weiterhin gelten, soll in nachfolgenden Bestimmungen näher geregelt werden.

Lesen Sie hier weiter ...

Kontakt: 
Frances Gu, Rödl
Partner, CPA (China)
Anfrage: hier
+86 21 6163 5232

Gu