Neue Steuergutschrift für ausländische Investoren (2025–2028)
Artikel von CNBW-Mitglied Rödl & Partner
Das chinesische Finanzministerium und die staatliche Steuerverwaltung haben gemeinsam eine Bekanntmachung veröffentlicht, wonach ausländischen Investoren, die Direktinvestitionen mit Gewinnausschüttung unter bestimmten Voraussetzungen tätigen, eine Quellensteuergutschrift gewährt wird (die "Bekanntmachung"). Die Steuervergünstigungen gelten vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028.
Hintergrund: Von der Steuerstundung zur echten Steuergutschrift
Bereits seit dem 1. Januar 2017 konnten ausländische Investoren eine Steuerstundung für Gewinne nutzen, die zur Reinvestition in China verwendet wurden. Mit der neuen Regelung wird nun ein Schritt weiter gegangen: Ausländische Investoren können echte Steuervorteile anstelle einer bloßen Stundung in Anspruch nehmen
Steuergutschrift-Methode
Vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028 können 10% der Reinvestitionen aus ausgeschütteten Gewinnen als Steuergutschrift geltend gemacht werden. Diese kann zur Reduzierung der Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Dienstleistungsentgelte verwendet werden, die nach dem Reinvestitionsdatum an ausländische Investoren gezahlt werden. Nicht genutzte Gutschriften können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Wenn der Quellensteuersatz für Dividenden laut einem Doppelbesteuerungsabkommen (z.B. 5% nach dem chinesisch-deutschen Abkommen) unter 10% liegt, gilt der niedrigere Steuersatz.
Voraussetzungen für die Steuergutschrift
Laut Bekanntmachung müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Voraussetzungen für die Steuergutschrift
Laut Bekanntmachung müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
. Die Gewinne müssen realisierte Gewinnvorträge sein, die zur Reinvestierung erklärt wurden.
. Die Investitionen müssen als Direktinvestitionen erfolgen, einschließlich Kapitalbeteiligungen, wie z.B. Kapitalerhöhungen, Neugründung oder Anteilserwerbe. Ausgenommen sind: Kapitalerhöhungen von börsennotierten Gesellschaften, Umwandlungen in Aktienkapital oder Anteilserwerbe von verbundenen Unternehmen.
. Das investierte Unternehmen muss im „Katalog der für ausländische Investitionen geförderten Branchen“ gelistet sein.
. Die Reinvestition muss mindestens 5 Jahre (60 Monate) gehalten werden.
. Das Kapital muss direkt auf das Konto des investierten Unternehmens oder des Anteilsveräußerers überwiesen werden – keine Zwischenschaltung anderer Konten.
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Weitere Infos:
Frances Gu
Partner, Rödl & Partner / CPA (China)
+86 21 6163 5238
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